Lottke: „Ausreichend Schnelltestkapazitäten sichern“

Die SPD-geführte niedersächsische Landesregierung hat mit Wirkung zum 10. Mai 2021 umfangreiche Lockerungsmaßnahmen beschlossen: Danach sollen weite Teile des Einzelhandels, des Gastronomie- und Gaststättengewerbes und des Tourismus solide Öffnungsperspektiven erhalten. Darauf hat unserer SPD-Landtagsabgeordnete Oliver Lottke  hingewiesen: „Es ist wichtig, dass wir mit steigender Impfquote eine Strategie entwickeln, verantwortungsbewusst das öffentliche Leben wieder in den Normalbetrieb zu führen. Deswegen begrüße ich die Pläne der Landesregierung ausdrücklich. Wichtig ist jetzt aus meiner Sicht, auch ausreichend Testkapazitäten für Schnelltest zur Verfügung zu stellen, damit in der Fläche möglichst viele Menschen im Cuxland und im Landkreis Osterholz schnell und unkompliziert zum Zuge kommen. Wenn ab dem 10. Mai mit einem gültigen Schnelltest der Zutritt zum Einzelhandel, der Gastronomie oder auch zum Tourismus möglich ist, wird auch die Nachfrage deutlich ansteigen.“

 

Der Stufenplan soll dort, wo in Städten und Kreisen eine Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 gilt, greifen: Die Lockerungen sind gekoppelt an Kontaktnachverfolgung, Zugangsbeschränkungen und Hygienekonzepte. „Aus meinen Gesprächen weiß ich, dass viele Betriebe aus der Gastronomie und dem Beherbergungsgewerbe erhebliche Investitionen getätigt haben, um den Vorgaben des Gesundheitsschutzes Rechnung zu tragen. Dieser Einsatz muss sich endlich auszahlen“, sagte Lottke. Die Gastronomie soll zunächst draußen und zwei Wochen später auch drinnen wieder öffnen können, dort dann mit einer Auslastungsgrenze von 50 Prozent und einer Sperrstunde um 23 Uhr. Auch Kulturveranstaltungen im Freien sollen wieder möglich werden. Für Kinder wird Sport im Freien wieder für bis zu 30-köpfigen Gruppen gestattet – damit wären etwa wieder Fußballspiele möglich. „Ich halte diese Lockerung für vertretbar, weil schulpflichtige Kinder zweimal wöchentlich auf das Coronavirus getestet werden“, so Lottke.

 

Der SPD-Landtagsabgeordnete erklärte, auch beschränkte Zugänge und Öffnungen unter Auflagen hätten eine starke Stabilisierungsfunktion in die heimische Wirtschaft hinein und wirkten zugleich vertrauensbildend in die Bevölkerung: „Uns allen haben die Monate der Pandemie viel abverlangt – wirtschaftlich, physisch und psychisch. Deswegen ist es so wichtig, dass die SPD-geführte Landesregierung hier mit einem klugen Konzept auf die Fortschritte reagiert, die uns die gestiegene Impfquote beschert hat.“ Mit Blick auf den Einzelhandel sagte Lottke, er habe starke Signale erhalten, dass dort der Wunsch bestehe, das Click-&-Meet-Verfahren fortzusetzen: „Das hat sich aus Sicht des Einzelhandels bewährt und ich werde mich dafür einsetzen, dass dies berücksichtigt wird. Wir müssen dabei berücksichtigen, dass gerade für den Einzelhandel im ländlichen Raum dieses Verfahren sehr wichtig ist“, so der SPD-Politiker.

 

Ab dem 10. Mai wird es voraussichtlich landesweit und damit auch im Cuxland sowie im Landkreis Osterholz folgende Öffnungsschritte geben, wenn die Inzidenz im jeweiligen Landkreis stabil unter 100 liegt: Der Einzelhandel öffnet ohne vorherige Terminbuchung bei Vorliegen eines negativen, qualifizierten Corona-Tests (kein Selbsttest), Impfnachweises oder Nachweises von Genesung als Zutrittsvoraussetzung bei verpflichtender digitaler oder analoger Kontaktnachverfolgung. Gastronomie wird im Außenbereich mit Hygienekonzept möglich (Voraussetzung:  negativer Corona-Test, Impfnachweis oder der Nachweis von Genesung zuzüglich  Kontaktnachverfolgung) unter Beachtung einer Sperrstunde ab 23 Uhr: Zwei Wochen später soll die Innengastronomie folgen bis zu einer Auslastung von 50 Prozent im Innenbereich. Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen, Campingplätze und andere Beherbergungs-Einrichtungen dürfen öffnen bei einer maximale Auslastung von 60 Prozent in Hotels und Jugendherbergen: Bedingung ist, dass jeder Gast muss bei Anreise einen negativen Corona-Test vorlegen und vor Ort täglich einen kontrollierten Test machen muss. Bei Vermietung von Ferienhäusern und Ferienwohnungen muss zwischen zwei Vermietungen ein Leerstandstag beachtet werden: Hinzu kommt, dass zunächst eine Beherbergung nur für Personen mit Erstwohnsitz in Niedersachsen erlaubt ist.