Die SPD-Bündnis 90/Die Grünen-Gruppe beantragt, dass in der Bauschutzsatzung der Gemeinde Hagen § 2 (Schutzgegenstand) in Abs. 2 (Ausgenommen) Punkt 5 der „Ahorn“ gestrichen wird. 

Begründung: 

Der Ahorn ist eine sehr verbreitete Baumgattung in Deutschland. Neben dem heimischen Berg-, Feld- und Spitzahorn sind auch zahlreiche weitere Arten in unseren Breitengraden zu finden. 

Mit der Nichtberücksichtigung dieses Baumes in der Baumschutzsatzung wird somit eine große Anzahl unseres Baumbestandes von der Schutzwürdigkeit ausgeschlossen. 

Eine fachliche oder sachliche Begründung gibt es dafür nicht, anders als bei Pappeln, Weiden und Birken. 

Im Zuge der Diskussion um den Klimawandel und die herausragende Bedeutung von Bäumen für das Klima im Allgemeinen, aber auch das Klima in Städten, Orten und Siedlungen ist daher die Einbeziehung des Ahorns da-her dringend geboten. 

Die Unterschutzstellung des Ahorns ist darüber hinaus gängige Praxis. 

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