Beim erneuten Erörterungstermin (zum ergänzenden Verfahren zur Einbeziehung des Klimaschutzgesetzes in das Genehmigungsverfahren) am 25. März 2026 zur geplanten Bauschuttdeponie am Weißenberg, der weder in der Gemeinde Hagen im Bremischen stattfand und dazu noch innerhalb der Osterferien angesetzt wurde, ein Schelm, wer dabei Böses denkt, wurden die zentralen Einwendungen noch einmal ausführlich behandelt. Der Termin selbst war nach etwas mehr als zwei Stunden bereits beendet.

Für die Gemeinde Hagen im nahmen Bürgermeister Andreas Wittenberg und Fachbereichsleiter Jan Christian Voos gemeinsam mit dem Anwalt, Herr Dr. Bökel, und Frau Funke vom Planungsbüro „INSTARA“ teil. Daneben waren der Anwalt, Herr Peters, und Frau Karen Lingner-Bahr als Vertreter des NABU Niedersachsen sowie Vertreter aus der Bürgerinitiative „Driftsethe gegen Deponien“ anwesend.

In dem Termin wurden die eingegangenen Einwendungen erörtert. Seitens der anwesenden Anwälte wurden mündliche Ergänzungen zu den Einwendungen vorgebracht, die nunmehr im Verfahren berücksichtigt werden müssen. Bürgermeister Andreas Wittenberg berichtete nach dem Termin, dass hinsichtlich des Klimaschutzes noch einige Fragen geklärt werden müssten. Insofern sei er mit einem guten Gefühl nach Hause gefahren. Klar sei jedoch, dass weiterhin die anhängigen Verfahren beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg abgewartet werden müssten, bevor es eine endgültige Entscheidung gebe.

 

Für uns als SPD ist klar:

Wir setzen uns seit mehr als 15 Jahren konsequent dafür ein, dass an diesem Standort keine Bauschuttdeponie entsteht. In direkter Nachbarschaft haben wir mit der „Schatzgrube Weißenberg“ ein bedeutendes Freizeitprojekt mit initiiert, das mit LEADER-Mitteln gefördert wurde und in diesem Jahr abgeschlossen wird.

Auch gerichtlich wurde bestätigt, dass es sich bei den Planungen der Gemeinde nicht um eine Verhinderungsplanung handelt. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Schatzgrube Weißenberg“ wurde bereits 2013 vom damaligen Gemeinderat Driftsethe gefasst. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Bebauungsplans durch die Gemeinde Hagen im Bremischen am 12. März 2015 ist dieser dann rechtsverbindlich geworden.

Wir halten es für entscheidend, dass zunächst eine grundsätzliche Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts darüber erfolgt, ob die Errichtung einer Bauschuttdeponie auf der Freimuthfläche überhaupt zulässig ist. Erst danach darf es weitere Schritte geben.

Es ist aus unserer Sicht nicht hinnehmbar, dass bereits vor einer gerichtlichen Klärung weiterer Raubbau durch Freimuth erfolgt und dies auch noch durch das Gewerbeaufsichtsamt ermöglicht wird. Eine erneute Genehmigung, die einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn erlaubt, darf es daher nicht geben, bevor das Gericht abschließend entschieden hat.