Am 19. Mai 2020 ist das Corona-Sonderprogramm der SPD-geführten niedersächsischen Landesregierung an den Start gegangen, mit dem gemeinnützige Kultureinrichtungen und -vereine unterstützt werden sollen. „Wir wollen damit eine wirksame Hilfestellung für den Erhalt der kulturellen Vielfalt in der Fläche leisten. Die Botschaft ist klar: Das Land steht seinen Kulturschaffenden bei“, so der heimische SPD-Landtagsabgeordnete Oliver Lottke aus Loxstedt. Sechs Millionen Euro werden dafür zunächst landesweit bereitgestellt, profitieren können viele – ob nun das soziokulturelle Zentrum, der Heimatverein, das Theaterensemble oder die Kunstgruppe.
Er wisse aus vielen Gesprächen, so Lottke, dass sich viele kleine Einrichtungen und Vereine in existenzieller Not befänden: „Wenn wir nicht handeln, gehen vielerorts die Lichter aus – für immer. Das Programm der SPD-geführten Landesregierung trägt deshalb dazu bei, die zu fördern, die ansonsten durch das Raster der laufenden Programme fallen“, so der SPD-Politiker. Gerade kleine Einrichtungen und Vereine seien durch die Corona-Krise in existenzielle Not geraten: Fix-Kosten liefen weiter und viele Kulturschaffende hätten Kurzarbeit beantragt. „Uns allen ist klar, dass wir uns Schritt für Schritt in eine neue Normalität bewegen und bei allen Fortschritten noch längst nicht so weit sind wie vor der Pandemie: Wir können aber die Menschen nicht warten lassen – die Not ist schon jetzt vielerorts groß, deshalb packen wir jetzt an“, so der SPD-Landtagsabgeordnete.
Antragsberechtigt für das Programm sind ausschließlich als gemeinnützig anerkannte Einrichtungen, die durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie in Liquiditätsengpässe oder in eine existenzbedrohliche Wirtschaftslage geraten sind. Zuschussfähig sind beispielsweise Betriebskosten, Mieten und andere unvermeidbare Zahlungsverpflichtungen. Personalkosten dagegen können nicht gefördert werden. Eine Antragstellung ist noch bis zum 15. Juli 2020 möglich. Förderanträge bis zu 8000 Euro werden direkt bei den Landschaften und Landschaftsverbänden gestellt. Förderanträge mit mehr als 8000 Euro werden beim Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur beantragt. Weitere Informationen, die Richtlinie, das Antragsformular und die Ausfüllhilfe gibt es hier: